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Auszug aus der Tarifordnung für Akut- und Übergangspflege
 
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1. Grundtaxe pro Tag und Person (Vollpension)
 Einerzimmer mit WC/Dusche CHF  143.00
 Zweierzimmer CHF  112.00
Die Leistungen der Grundtaxe sind im Heimvertrag beschrieben.

2. Pflege- und Betreuungstaxen für AKUT- UND ÜBERGANGSPFLEGE (ab 01.01.2011)
Das Tarifmodell für Akut- und Übergangspflege kommt zur Anwendung, wenn folgende drei
Voraussetzungen erfüllt sind:
 Heimeintritt erfolgt unmittelbar nach einem Spitalaufenthalt
 Ärztliche Verordnung liegt vor
 Aufenthaltsdauer 14 Tage
Die Höhe der Pflegetaxe für Akut- und Übergangspflege richtet sich nach dem Beschluss des Zürcher Regierungsrates vom 02. März 2011):

Pflege- Pflege Kostenanteil   Betreuung Total
Stufe Taxe Kasse Gemeinde Bewohner   für Bewohner
BESA 0 - - - - - - - - 15.00 15.00
BESA 1 28.95 13.05 15.90 - - 15.00 15.00
BESA 2 71.75 32.30 39.45 - - 15.00 15.00
BESA 3 133.45 60.05 73.40 - - 15.00 15.00
BESA 4 216.55 97.45 119.10 - - 15.00 15.00
Die Pflegefinanzierung ist kantonal geregelt. Die Aufstellung gilt für Bewohner mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Für Bewohner mit ausserkantonalem Wohnsitz muss eine Kostengutsprache der Wohngemeinde vorliegen. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.

3. persönliche Zusatzkosten

 Telefon mit Direktwahlnummer gratis
 Anschlussgebühr Kabelfernsehen CHF  25.00/Mt.
 Miete Zimmer-Fernseher CHF  4.00/Tg., 80.00/Mt.
 Miete Rollator (inkl. Wartung) CHF  10.00/Mt.
 Miete Standard-Rollstuhl (inkl. Wartung)     CHF  2.00/Tg.